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BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 30.07.1968 - III/2-E-184/67
- VGH Hessen, 07.08.1969 - V OE 99/68
- BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine vom Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verbotene und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige (BVerfGE 13, 261; 13, 274 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59][277]; 18, 429 [439]; 19, 187 [195]) Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn die Abgabennorm eine bis zu ihrem Inkrafttreten bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet und damit an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 11, 139 [145]; 13, 274 [278]; 13, 279 [282]). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine vom Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verbotene und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige (BVerfGE 13, 261; 13, 274 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59][277]; 18, 429 [439]; 19, 187 [195]) Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn die Abgabennorm eine bis zu ihrem Inkrafttreten bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet und damit an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 11, 139 [145]; 13, 274 [278]; 13, 279 [282]). - BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine solche Rechtsposition besaßen die Kläger jedoch bereits deshalb nicht, weil die Verfassung nicht die bloße Erwartung schützt, das geltende Abgabenrecht werde fortbestehen (BVerfGE 14, 76 [104]).
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Denn eine unechte Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn das auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkende Gesetz zugleich eine bisher bestehende Rechtsposition nachträglich im ganzen entwertet (vgl. BVerfGE 14, 288 [297]). - BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Schließlich ergeben sich auch aus den Darlegungen des Berufungsgerichts über den Umfang der Geltung des Kostendeckungsprinzips im Bereich des preußischen Kommunalabgabengesetzes keine klärungsbedürftigen Fragen des Bundesrechts, denn das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII A 2.57 - (DGStZ 1959, 90), vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - (BVerwGE 12, 162) und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - (BVerwGE 13, 214) dargelegt, daß das Kostendeckungsprinzip nicht zum Wesen der Gebühr gehört und eine Gebühr auch nach dem Nutzen der gebührenpflichtigen Verwaltungsmaßnahme für den Empfänger bemessen werden kann. - BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Schließlich ergeben sich auch aus den Darlegungen des Berufungsgerichts über den Umfang der Geltung des Kostendeckungsprinzips im Bereich des preußischen Kommunalabgabengesetzes keine klärungsbedürftigen Fragen des Bundesrechts, denn das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII A 2.57 - (DGStZ 1959, 90), vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - (BVerwGE 12, 162) und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - (BVerwGE 13, 214) dargelegt, daß das Kostendeckungsprinzip nicht zum Wesen der Gebühr gehört und eine Gebühr auch nach dem Nutzen der gebührenpflichtigen Verwaltungsmaßnahme für den Empfänger bemessen werden kann. - BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
Verschollenheitsrente
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine vom Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verbotene und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige (BVerfGE 13, 261; 13, 274 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59][277]; 18, 429 [439]; 19, 187 [195]) Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn die Abgabennorm eine bis zu ihrem Inkrafttreten bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet und damit an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 11, 139 [145]; 13, 274 [278]; 13, 279 [282]). - BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine vom Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verbotene und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige (BVerfGE 13, 261; 13, 274 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59][277]; 18, 429 [439]; 19, 187 [195]) Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn die Abgabennorm eine bis zu ihrem Inkrafttreten bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet und damit an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 11, 139 [145]; 13, 274 [278]; 13, 279 [282]). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine vom Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verbotene und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige (BVerfGE 13, 261; 13, 274 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59][277]; 18, 429 [439]; 19, 187 [195]) Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn die Abgabennorm eine bis zu ihrem Inkrafttreten bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet und damit an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 11, 139 [145]; 13, 274 [278]; 13, 279 [282]). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Eine vom Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verbotene und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige (BVerfGE 13, 261; 13, 274 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59][277]; 18, 429 [439]; 19, 187 [195]) Rückwirkung liegt nur dann vor, wenn die Abgabennorm eine bis zu ihrem Inkrafttreten bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet und damit an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 11, 139 [145]; 13, 274 [278]; 13, 279 [282]). - BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67
Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte …
- BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66
Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte …
- BVerwG, 06.12.1957 - VII C 54.57
Schankerlaubnissteuer mit Bundesrecht vereinbar
- BVerwG, 20.06.1958 - VII A 2.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.07.1965 - VII B 166.63
Vorliegen einer Rückwirkung von Landesvorschriften und Ortsvorschriften und …
- BVerwG, 26.05.1972 - VII B 32.71
Heranziehung zu einmaligen Anschlussgebühren für den Anschluss von Grundstücken …
Anschlusses an (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).Frage der Kostendeckung durch die Gebühren betrifft das im § 4 Abs. 2 KAG landesrechtlich geregelte Kostendeckungsprinzip, das nicht zum Wesen der Gebühr gehört (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).
- BVerwG, 08.05.1974 - VII B 101.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zu einer …
Mit diesem Einwand hat sich der Senat bereits in seinem in dem Berufungsurteil erwähnten Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -, der die hier in Frage stehende Ortssatzung betraf, auseinandergesetzt und dort ausgeführt, daß die Erhebung der Anschlußgebühr für das Behalten eines bereits bestehenden Anschlusses nicht auf eine mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbare Rückwirkung des Ortsrechts hinausläuft, weil durch die Anschlußgebühr als vorweggenommenem Teil der laufenden Benutzungsgebühren, die gegenwärtige und zukünftige Benutzung der gemeindlichen Kanalisation abgegolten wird (so auch Beschluß des Senats vom 26. Februar 1972 - BVerwG VII B 36.71 -).Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang ferner als verletzt angesehene Kostendeckungsprinzip berührt nicht revisibles Bundesrecht, wie der Senat gleichfalls bereits in seinem Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 - dargelegt hat.
- BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Kommunalabgabenrechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu …
Denn nach dem vom Berufungsgericht angewendeten irrevisiblen Recht knüpft die Anschlußgebührenpflicht der Klägerin nicht an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt, sondern an das gegenwärtige und zukünftige Behalten des bei Inkrafttreten der Kanalgebührenordnung vorhandenen Anschlusses an (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).Die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Kostendeckung durch die Gebühren betrifft das im § 4 Abs. 2 KAG landesrechtlich geregelte Kostendeckungsprinzip, das nicht zum Wesen der Gebühr gehört (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).
- BVerwG, 26.05.1972 - VII B 33.71
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einmaligen Anschlussgebühren …
Denn nach dem vom Berufungsgericht angewendeten irrevisiblen Recht knüpft die Anschlußgebührenpflicht der Klägerin nicht an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt, sondern an das gegenwärtige und zukünftige Behalten des bei Inkrafttreten der Kanalgebührenordnung vorhandenen Anschlusses an (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).Die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Kostendeckung durch die Gebühren betrifft das im § 4 Abs. 2 KAG landesrechtlich geregelte Kostendeckungsprinzip, das nicht zum Wesen der Gebühr gehört (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).
- BVerwG, 26.05.1972 - VII B 36.71
Zulässigkeit einer einmaligen Kanalanschlussgebühr neben einer laufenden …
Denn nach dem vom Berufungsgericht angewendeten irrevisiblen Recht knüpft die Anschlußgebührenpflicht der Klägerin nicht an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt, sondern an das gegenwärtige und zukünftige Behalten des bei Inkrafttreten der Kanalgebührenordnung vorhandenen Anschlusses an (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).Die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Kostendeckung durch die Gebühren betrifft das im § 4 Abs. 2 KAG landesrechtlich geregelte Kostendeckungsprinzip, das nicht zum Wesen der Gebühr gehört (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).
- BVerwG, 26.05.1972 - VII B 35.71
Kommunalabgabenrechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines …
Gebühren betrifft das im § 4 Abs. 2 KAG landesrechtlich geregelte Kostendeckungsprinzip, das nicht zum Wesen der Gebühr gehört (vgl. Beschluß vom 24. April 1976 - BVerwG VII B 125.69 -).